Motor ÄnderungAuspuffanlage, Änderung, Betriebserlaubnis. Durch den nachträglichen Einbau von Anlagen zur Leistungserhöhung des Antriebsmotors bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen werden unter Umständen die Fahr-, Lenk- und Bremseigenschaften dieser Fahrzeuge verändert und damit die Verkehrssicherheit beeinflußt. Daher ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis erforderlich, über die unter Berücksichtigung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen im Einzelfall zu entscheiden ist. Geläufig sind folgende Methoden: Einbau von anderen oder mehreren Vergasern, Einbau eines Vorverdichters (Kompressors), Abschleifen der Zylinderköpfe (Erhöhung des Verdichtungsverhältnisses), Aufbohren des Zylinders (Vergrößerung des Hubraums), Einbau von anderen Zylindern oder -köpfen, Einbau eines anderen Steuersystems. Wer ein so verändertes zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Weitere Begriffe : Strafvollzugsgesetz | Reichsmark | Anordnungsanspruch |
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