Mutterschutzgesetzregelt den besonderen arbeitsrechtlichen Schutz der erwerbstätigen Mutter. Wichtige Bestimmungen sind z.B. das Beschäftigungsverbot für die letzten sechs Wochen vor der Niederkunft und acht Wochen danach (§§3 ff. MuSchG). Zu nennen ist auch der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und vier Monate danach (§ 9 MuSchG), der ein Verbotsgesetz i.S.d. §134 BGB darstellt.
Weitere Begriffe : Expatriation | Widerruf einer Aussage | ius soli |
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