Nachtdiebstahl früher Tatbestandsmerkmal des schweren Diebstahls (§ 243 Abs. 1 Nr. 7 StGB alte Fassung). weder Tatbestandsmerkmal für Diebstahl noch Straferschwerungsgrund im Sinne des § 243 StGB.
Weitere Begriffe : Schulgeld | Liquidationsvergleich | Scherzerklärung, Scherzgeschäft |
MMnews
|