Nacktbaden

in der Öffentlichkeit nur in den von den Behörden dafür freigegebenen Räumen od. Grundstücksflächen (gekennzeichnete Strände, Sauna) erlaubt. Meist landesrechtlich untersagt; Verstoss ist i.d.R. grober Unfug. Nacktkultur, Nudisten, öffentliches Ärgernis.




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