Nationalstaatist im Verfassungsrecht der Staat, der die Einheit der Nation und die Abgrenzung gegenüber anderen Nationen besonders betont (z. B. Frankreich, England). Er steht im Gegensatz zum Nationalitätenstaat (z. B. Schweiz). Lit.: Albroxv, M., Abschied vom Nationalstaat, 1998; Der neue Nationalstaat, hg. v. Voigt, R., 1998; Harth, T., Nationalstaaten in der EU, 2003
Weitere Begriffe : Wasserhaushalt | Kreditinstitute | Wandelobligation (Wandelanleihe) |
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