Nationalsozialistisches Unrecht
Sammelbegriff für die Unrechtsmassnahmen des Dritten Reiches, die auch durch formell wirksame Gesetze nicht rechtmässig werden konnten.
1.
Nationalsozialismus, Entschädigung (NS-Unrecht), Erbgesundheitsgesetz, Wiedergutmachung, Rückerstattungsrecht.
2.
Zur Beseitigung von NS-Unrechtsurteilen wurden nach dem 2. Weltkrieg in den westlichen Besatzungszonen von den Ländern Gesetze zur Rehabilitierung im Wege der Einzelprüfung erlassen und in der sowjetischen Besatzungszone von der Militäradministration durch einen Befehl, der bis 1954 galt, diese Urteile für nichtig erklärt. Eine umfassende Rehabilitierung der Opfer der NS-Strafgerichtsbarkeit gelang dadurch nicht. Durch Ges. vom 25. 8. 1998 (BGBl. I 2501) m. spät. Änd. wurden deshalb Strafurteile, die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. 1. 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des NS-Regimes aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind, insbes. Urteile, die vom Volksgerichtshof und den Standgerichten oder auf Grund bestimmter NS-Normen erlassen sind, ohne Einzelprüfung und gerichtliche Entscheidung aufgehoben. Auf Antrag wird die Aufhebung von der StA festgestellt.
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