Ne (eat iudex) ultra petita partium (lat. "der Richter soll nicht über das von den Parteien Gewünschte hinausgehen"), Grundsatz der Parteiherrschaft, wonach der Richter keiner Partei etwas zusprechen darf, was nicht beantragt ist. Er gilt insbes. im Zivilund im Verwaltungsprozess, §§ 308 ZPO, 88 VwGO.
Weitere Begriffe : Wahlfeststellung, unechte | Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung | Europäische Akte |
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