Parteiherrschaft Unter P. im Prozess versteht man die Einwirkungsmöglichkeiten der Parteien auf den Prozess, insbes. hinsichtlich Art und Umfang der gestellten Anträge (ne eat index ultra petita partium), des dem Gericht unterbreiteten Tatsachenmaterials (Reibungsgrundsatz) und hinsichtlich des Betreibens des Prozesses (Parteibetrieb, Rechtsmittel).
Weitere Begriffe : Berufung | Standortregister | unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren |
MMnews
|