Nebeneinkünfte

aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit unterliegen nach Massgabe des § 34 Abs. 4 Einkommensteuergesetz einem günstigeren (i.d.R. halben) Steuersatz.




Vorheriger Fachbegriff: Nebeneinanderfahren | Nächster Fachbegriff: Nebeneinkommen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen