Nebeneinkünfteaus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit unterliegen nach Massgabe des § 34 Abs. 4 Einkommensteuergesetz einem günstigeren (i.d.R. halben) Steuersatz.
Weitere Begriffe : Mandatsgebiet | Missbrauch von Grundrechten | Steuerpflicht |
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