Steuersatz

(früher: Steuerfuss), der auf den zu besteuernden Gegenstand entfallende Steuerbetrag; meist als Hundert- oder Tausendsatz z. T. auch als bestimmter Geldbetrag festgelegt (z. B. bei der Kraftfahrzeugsteuer für PKW: 14,40 EUR je 100 cm3 Hubraum).

Erbschaftsteuerberechnung; Steuertatbestand.




Vorheriger Fachbegriff: Steuersache | Nächster Fachbegriff: Steuersatzermäßigungen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen