gegenseitiger Vertrag (2 a), positive Vertragsverletzung.
Vorheriger Fachbegriff: Nebelschlußleuchte | Nächster Fachbegriff: Nebenabreden
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Landkreiswahlen | Sparerfreibetrag | Schiedsrichter
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews