Negativerklärung

Verpflichtung eines Emittenten in den Anleihebedingungen, eine aktuelle Wertpapieremission hinsichtlich der Besicherung gegenüber früheren und künftigen Emissionen mindestens gleichzustellen. Die Negativerklärung wird insb. bei Bank-und Industrieschuldverschreibungen abgegeben.




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