Nennbetragist der Sollbetrag des Wertes eines Gegenstands (z. B. Grundkapital, Aktie). Er kann sich vom Istbetrag erheblich unterscheiden. Er dient z. B. im Aktienrecht zur Ermittlung der Beteiligungsquote und damit als mittelbarer Maßstab für Gewinnanteile und Stimmrechte. Lit.: Wulff, C., Kapitalmarktreaktionen auf Nennwertumstellungen, 2001
Weitere Begriffe : Wehrpflicht | Bezugsrecht | Erbausgleich |
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