Normenmangelunerwünschter kollisionsrechtlicher Widerspruch. Dieser kann sich ergeben, wenn Teilbereiche eines einheitlichen Lebenssachverhalts unterschiedlichen Rechtsordnungen zugewiesen werden, die jeweils keine zufriedenstellenden sachlichen Normen für den jeweiligen Teilbereich haben (Ggs.: Normenhäufung). Der Normenmangel kann durch Angleichung beseitigt werden.
Weitere Begriffe : Dienstbarkeiten | Stadtumbau | Weisungsfreiheit |
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