NotrufsäuleUnter einer Notrufsäule versteht man zunächst die an den Bundesautobahnen errichteten Rufsäulen zum Herbeiholen eines Abschlepp- oder ähnlichen Hilfsdienstes. Notrufsäulen stehen am Autobahnrand im Abstand von 2 km. Kleine schwarze Pfeile an den Leitpfosten zeigen an, in welcher Richtung man gehen muß, um sie zu erreichen. Hebt man die Klappe an der Notrufsäule, meldet sich die Straßenmeisterei. Zu deren Orientierung sollte man die an der Säule eingravierte Nummer oder/und die Kilometerzahl der Pannenstelle (alle 500 m stehen am Autobahnrand blaue Schilder mit Kilometerangabe) durchgeben. Notrufsäulen sind aber auch die im Stadtgebiet aufgestellten Rufsäulen zur Verständigung der Polizei. Die mißbräuchliche Benutzung von Notrufsäulen ist als grober Unfug strafbar, höhere Strafen sind für die Zukunft erwogen.
Weitere Begriffe : Abfertigungsspediteur | Entschädigungsgesetz | Militärstrafgericht |
MMnews
|