notwendiger LebensunterhaltGrundbedarf zur allgemeinen Lebensführung, maßgeblich für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, ab 1. 1. 2005 geregelt in §§ 27 ff. SGB XII.
Weitere Begriffe : Geschäftsreise | Zession | Zugewinnausgleich, pauschalierter |
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