Novelle

(lat.: novella lex m neues Gesetz); die Abänderung oder Ergänzung einzelner Gesetzesbestimmungen. Muß gleichfalls durch Gesetz erfolgen. Umfassendere Novellierungen werden Reformen genannt.

im Rechtssinn ist die Änderung oder teilweise Neufassung eines Gesetzes oder einer VO.

(Gesetzesnovelle) ist die Änderung oder Ergänzung eines Gesetzes. Sie bedarf ihrerseits der Form des novellierten Gesetzes.

(neues [Gesetz]) ist die Abänderung oder Ergänzung eines Gesetzes in Einzelbereichen. Sie muss durch Gesetz erfolgen. In der Rechtsgeschichte sind die Novellen die Änderungsgesetze Justin- ians zur Ergänzung und Verbesserung seiner vorangehenden kompilatorischen Gesetzgebung (Codex, Digesten, Institutionen) der Jahre 529-533 (vierter Teil des corpus iuris civilis). Lit.: Söllner, A., Römische Rechtsgeschichte, 5. A. 1996

(Gesetzesnovelle) ist die Änderung oder Ergänzung einer bestehenden gesetzlichen Regelung ohne völlige Neugestaltung der Rechtsmaterie. Sie bedarf der gleichen Form wie die bestehende Norm. Grund für eine Novellierung kann z. B. das Auftreten einer Gesetzeslücke (vgl. Auslegung von Gesetzen) oder die Anpassung der gesetzlichen Regelung an veränderte Umstände sein. Umfassende Novellierungen eines Rechtsgebietes, die häufig zur Aufhebung der alten und zum Erlass einer neuen gesetzlichen Regelung führen, werden Reformen genannt.




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