Nullregelung

war die wichtigste Ausnahme von der Besteuerung im bis zum 31.12. 2001 geltenden Abzugsverfahren. Nach der Nullregelung (§ 52 Abs. 2 UStDV a. F.) konnte unter bestimmten Voraussetzungen auf Einbehaltung und Abführung der Umsatzsteuer durch den Leistungsempfänger im Rahmen des Abzugsverfahrens verzichtet werden.

Umsatzsteuer (12).




Vorheriger Fachbegriff: Nulla poena sine lege | Nächster Fachbegriff: nullum crimen (nulla poena) sine lege


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen