NutzlastAchslast. Unter Nutzlast versteht man diejenige Last, die das betriebsfertige Fahrzeug tragen darf, ohne die zulässige Achslast oder das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten.
Weitere Begriffe : Schönheitsoperation | Notstandsklausel | Einmanngesellschaft, Einpersonengesellschaft |
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