NutzungswertBis zum 31. 12. 1986 war der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus als fiktive Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern (§ 21 II 1, § 21 a EStG). Ab 1987 bestand die Möglichkeit, die bisherige Besteuerung bis 1998 fortzusetzen. Der Stpfl. konnte jedoch durch unwiderruflichen Antrag das Wegfallen der Besteuerung beantragen (§ 52 XXI EStG). Konsumgutlösung; Sonderausgaben; selbstgenutzte Wohnung, steuerlich; Eigenheimzulage.
Weitere Begriffe : Transportrecht | Zusammenschlusskontrolle | Sicherungsübereignung |
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