Näherrecht Losungsrecht, im älteren deutschen Recht ein gesetzliches dingliches Vorkaufsrecht: Der Näherberechtigte (von nahe) kann im Falle des Verkaufs einer bestimmten Sache in das Vertragsverhältnis eintreten, so z.B. der Erbe, Nachbar oder Markgenosse eines Grundstückseigentümers.
Weitere Begriffe : partikuläres Völkerrecht | Straftilgung | Summenverwahrung |
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