Oberfinanzdirektion(OFD) ist die zwischen Finanzministerium und Finanzamt stehende Behörde der Finanzverwaltung. Sie ist teils Bundesbehörde, teils Landesbehörde. Die Zahl der Bundesabteilungen bei einer O. wurde 1998 auf 8 beschränkt (u. a. Karlsruhe, Nürnberg, Köln, Koblenz, Erfurt, Hannover).
Weitere Begriffe : Ablaufshemmung | Beförderungspflicht | Anhalten |
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