Finanzverwaltung die Beschaffung, Verwendung und Erhaltung öffentlicher Einnahmen durch die Finanzbehörden. Zölle, Finanzmonopole, die bundeseinheitlich geregelten Verbrauchssteuern und die Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften werden von Bundesfinanzbehörden, die übrigen Steuern durch Landesfinanzbehörden verwaltet, soweit diese die Verwaltung nicht den Gemeinden übertragen haben. Oberste Finanzbehörde ist der Bundesbzw. Landesminister der Finanzen, gemeinsame Mittelbehörden von Bund und Ländern sind die Oberfinanzdirektionen, örtliche Finanzbehörden auf Bundesebene die Hauptzollämter und die Zollfahndungsämter, auf Landesebene die Finanzämter.
Weitere Begriffe : Währungsunion (Europa) | Hausangestellte | Vollmacht über den Tod hinaus |
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