Obiter dictum (lat. [als N. verwendet] beiläufig [im Rahmen einer auf ein anderes Ziel gerichteten Entscheidung] bemerkt) ist in Gerichtsentscheidungen eine Ausführung zu einer nicht entscheidungserheblichen Frage. Lit.: Schlüter, W., Das Obiter dictum, 1973; Lilie, H., Obiter dictum und Divergenzausgleich in Strafsachen, 1993
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