Objektive Bedingungen der Strafbarkeit sind Umstände, die materielle Voraussetzungen der Straftat sind u. nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein müssen. Sie werden z. B. angenommen bei Todesfolge durch Körperverletzung, bei Begehung einer Straftat im Zustand der Volltrunkenheit (strittig, wird vom BGH nicht uneingeschränkt vertreten. Überhaupt ist Rechtsnatur der obj. Bed. d. Strafbarkeit in Rechtsprechung u. Rechtslehre umstritten).
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