Obligationenrecht, Schweizer

OR der Schweiz, heute der 5. Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Aufgrund erweiterter Kompetenzen des Schweizerischen Bundesstaats aus der Verfassung von 1874 wurde 1883 das von Munzinger geschaffene S.O. verkündet. 1911 trat es zum ZGB hinzu und wurde 1936 revidiert.




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