öffentlich-rechtliche Streitigkeit Rechtsstreit, dessen Gegenstand eine unmittelbare Folge des öffentlichen Rechts ist. Steht im Gegensatz zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Umfaßt die Verfassungsstreitigkeiten und die der (allgemeinen und besonderen) Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesenen Streitigkeiten.
Weitere Begriffe : Innenspiegel | Geringfügige Beschäftigung | Berufssoldat |
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