Offenbarungspflicht
Im Arbeitsrecht :
Vorverhandlung.
ist die Pflicht zur Offenbarung eines Umstands wie sie z. B. für einen Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten in Bezug auf einen Verhaltensfehler und einen daraus erwachsenden Rückgriffsanspruch besteht. Eine allgemeine O. gibt es nicht. Die Verletzung einer bestehenden O. kann einen Schadensersatzanspruch begründen. Lit.: Terbille, M./Schmitz-Herscheidt, S., Zur Offenbarungspflicht bei ärztlichen Behandlungsfehlem, NJW 2000, 1749
Verschulden beim Vertragsschluss.
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