Ohne GewährKlausel, durch die eine Haftung ausgeschlossen werden soll, im Wechselrecht z. B. die Angstklausel. Zeitungen und Rundfunkanstalten machen bei Angaben über z.B. Aktienkurse oder Lottozahlen vorsorglich darauf aufmerksam, dass sich niemand auf diese Angaben verlassen dürfe.
Weitere Begriffe : Arbeitnehmerüberlassungsgesetz | Zwischenfinanzierung von Bauvorhaben | Krediteröffnungsvertrag |
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