Ohne Obligo

1) im Wechselrecht: Vermerk auf Wechseln, durch den der Indossant seine Haftung ausschliesst, Angstklausel. - 2) Allgemein: Klausel mit dem gleichen Sinn wie "freibleibend" oder "Lieferungsmöglichkeit Vorbehalten".

Wechsel; Freizeichnungsklauseln.




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