Oktroyierte Verfassung

von einem Monarchen ohne Mitwirkung einer Nationalversammlung erlassene Verfassung.

wird geschichtlich die Verfassung (Konstitution) genannt, die der König von Preußen 1850 dem Parlament „aufzwang“; sie wurde entgegen der Regel nicht von einer verfassunggebenden Versammlung beschlossen, sondern beruhte auf einem einseitigen Willensakt des Monarchen.




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