Oldtimer

Wiederbeschaffungswert.

ist ein Kfz., das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und zur Pflege des kfz.-technischen Kulturgutes dient (§ 2 Nr. 22 FZV). Zur Einstufung als O. ist ein Gutachten gem § 23 StVZO erforderlich; dann wird ein O.-Kennzeichen mit dem Zusatz „H“ für historisches Kfz. zugeteilt (§ 9 I FZV).




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