Wiederbeschaffungswert

Mietwagenkosten, „Neu für alt“, Unfallwagen. Bei der Berechnung des Wiederbeschaffungspreises (Ersatzwagen) ist vom Zeitwert des beschädigten Pkw’s vor dem Unfall auszugehen. Dieser ist aber nur ein Anhaltspunkt für die Schadensberechnung. Der Geschädigte muß aber regelmäßig mehr aufwenden, als sein Pkw wert war: Kosten für gründliche technische Überprüfung, Provision des Händlers usw. Dem Geschädigten wird daher zeitweise ein Aufschlag von 15°/o zum Zeitwert des beschädigten Kraftfahrzeugs vor dem Unfall (= Verkaufswert ohne Unfall) zugebilligt. Bei „Oldtimern“ ist nicht nur der Gebrauchswert, sondern der oft erhebliche Marktwert zu berücksichtigen.




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