Opferentschädigungist die Entschädigung eines Menschen, der durch einen vorsätzlichen tätlichen Angriff auf ihn oder einen Dritten oder durch dessen rechtmäßige Abwehr einen Gesundheitsschaden erleidet, durch die Allgemeinheit. Für die O. gilt das Opferentschädigungsgesetz vom 7. 1. 1985. Durch das Opferanspruchssicherungsgesetz vom 8. 5. 1998 haben Opfer von Straftaten ein gesetzliches Pfandrecht an Honoraransprüchen Tatbeteiligter aus der urheberrechtlichen Verwertung der Tat. Durch das Opferschutzgesetz vom 18. 12. 1986 wird dem Opfer bestimmter Gewalttaten das Adhäsionsverfahren erleichtert. Lit.: Kunz, E./Zellner, G., Opferentschädigungsgesetz, 4. A. 1999; Ferber, S., Das Opferrechtsreformgesetz, NJW 2004, 2562
Weitere Begriffe : Pflegekindschaft | Aufschiebende Einreden | Sicherheitsingenieure, |
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