Organgesellschaft Zivilrechtlich selbständige Gesellschaft, die in ein Oberunternehmen finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch derart eingegliedert ist, dass Handeln auf eigene Gefahr und Rechnung im Innenverhältnis ausgeschlossen ist. Die O. wird für das Umsatz- und Gewerbesteuerrecht als nicht existent betrachtet, vgl. § 7 a KörperschaftStG.
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