Organschaftsvertrag

Vertrag der Organgesellschaft mit dem Organträger zur Begründung des Organverhältnisses.

nennt man im Recht der Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Verbindung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. O. sind nach § 291 AktG zulässig.




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