Ortskrankenkasse allgemeine (AOK), ist der allgemeine Träger der öffentlich-rechtlichen Krankenversicherung. Die O. ist öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft. Sie ist in einem bestimmten Gebiet für alle nicht in einer anderen Krankenkasse versicherten Versicherungspflichtigen zuständig. Lit.: Berg, H., Die regionalen Leistungsstrukturen der allgemeinen Ortskrankenkassen, 1987
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