Ortsgesetze

ist ein in der Gesetzessprache kaum verwendeter Sammelbegriff für die von den Gemeinden und den Kreisen (Landkreisen) durch das zuständige Organ (i. d. R. Gemeindevertretung, Kreistag) erlassenen Rechtsvorschriften, insbes. die Satzungen und ordnungsbehördlichen Rechtsverordnungen (Ordnungsbehördliche Maßnahmen). O. in diesem Sinne sind also Rechtsnormen und Gesetz (im materiellen Sinn). Sie gelten für das Gebiet der Gemeinde oder des Landkreises. Sie erfassen innerhalb dieses Gebietes nicht nur Gemeinde- oder Kreiseinwohner, sondern jeden, der in diesem Gebiet einen in der Satzung oder Verordnung geregelten Tatbestand erfüllt. Die Beschränkung des Geltungsbereichs auf einen Teil des Gebiets oder auf bestimmte Personenkreise ist aus sachgerechten Gründen zulässig.




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