Selbstverwaltungskörperschaft
diejenige Körperschaft, der das Recht auf Selbstverwaltung eingeräumt ist.
ist die Körperschaft, der das Recht zur Selbstverwaltung zugestanden worden ist. Kommunale Selbstverwaltungskörperschaften sind Selbstverwaltungskörperschaften im Bereich des Kommunalrechts. Dabei sind unmittelbare kommunale Selbstverwaltungskörperschaften solche, deren Bürger eine Vertretung haben, die aus unmittelbaren Wahlen hervorgeht oder aus den Wahlberechtigten selbst besteht (Gemeinden, Kreise), mittelbare Selbstverwaltungskörperschaften dagegen Selbstverwaltungskörperschaften, die durch Zusammenschluss kommunaler Körperschaften entstanden sind (z.B. Samtgemeinden, Ämter, Landschaftsverbände). Lit.: Dols, H./Plate, K., Kommunalrecht Baden- Württemberg, 6. A. 2005
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