Pandektensystemist die im 18. Jahrhundert (Nettelbladt) vorbereitete, von Georg Arnold Heise (1807) aus den römischen Rechtsquellen gewonnene und von Savigny (im Gegensatz zum einfacheren Institutionensystem [Personen, Sachen, Klagansprü- che]) durchgesetzte Einteilung des privatrechtlichen Rechtsstoffs nach Allgemeinem, Sachen, Schulden, Familie und Erbe. Bürgerliches Gesetzbuch Lit.: Wieacker, F., Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. A. 1967
Weitere Begriffe : Gründungsfreiheit | Konzentration | Dauerstellung |
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