Paragraph

(griech. "daneben geschriebenes kleines Zeichen"), Abschnitt oder Absatz einer Schrift. Die durch "§" angegebene Gliederung ist insb. bei Gesetzeswerken gebräuchlich. Anstelle von P.en werden z. T. auch. Artikel (z. B. im GG) oder Kammes verwendet. P.en, Artikel usw. sind meist in Absätze unterteilt, die ihrerseits oft mehrere Sätze, "Nummern" oder "Ziffern", umfassen. Zur genauen Bezeichnung einer Gesetzesstelle wird z. B. zitiert: "§ 4 Abs. 2 Satz
1 BGB" oder "§ 175 Abs. 1 Nr. 3 StGB".

(von griechisch parágraphos = Zeichen am Rande der Buchrolle) ist ein fortlaufend numerierter kleiner Abschnitt eines Gesetzes, der mit dem Zeichen § gekennzeichnet wird. S. a. Artikel.

Die Unterteilungen von Gesetzen, manchmal auch von Verträgen. Man verwendet für Paragraph das Zeichen § (in der Einzahl) oder §§ (in der Mehrzahl). Manche Gesetze, zum Beispiel das GG, sind nicht in Paragraphen, sondern in Ar- tikel eingeteilt, was sachlich aber dasselbe ist.




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