Paritätische Besetzungvon Beschluss- und Beratungsorganen liegt vor, wenn jede Gruppe mit gleichem Gewicht vertreten ist; häufig werden dann noch neutrale Mitglieder hinzugezogen. a. Mitbestimmung.
Weitere Begriffe : Verstoß gegen die guten Sitten, Körperverletzung | Laienspiegel | Abgabe an die Staatsanwaltschaft |
MMnews
|