Parität
(lat.: paritas = Gleichheit). Besetzung eines Organs unter gleichmäßiger Berücksichtigung verschiedener Gruppen (z.B. im Arbeitsrecht die paritätische Mitbestimmung).
Das im Wechselkurs zum Ausdruck kommende Tauschverhältnis zwischen verschiedenen Währungen.
Gleichberechtigung von Gruppen; im Staatskirchenrecht die grundsätzliche Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften. Im Wirtschaftsrecht ist P. das Wertverhältnis einer Währung zum Gold und zu anderen Währungen, bes. dem US-
Dollar, also der Wechselkurs.
Kampfparität der Tarifpartner
Gleichheit, Gleichstellung
bedeutet einmal die Besetzung eines Gremiums unter gleichmäßiger Berücksichtigung verschiedener Gruppen (s. z. B. Mitbestimmung). Im Bereich des Währungsrechts ist P. ein festes Wertverhältnis mehrerer Währungen zueinander oder einer Währung zu einer bestimmten Geldmenge. S. Währungsgesetz.
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