PastoralassistentDer P. hat in der kath. Kirche ebenso wie der Pastoralreferent Anteil am kirchlichen Amt. Er erhält Sendung und Ermächtigung (missio canonica) für alle Seelsorgeaufgaben, die ohne Weihe (Diakon; Priester; Bischof) wahrgenommen werden können. Haupttätigkeitsbereiche sind daher Lehre und Verkündigung. Das Amt steht auch Frauen offen.
Weitere Begriffe : Medaillen | Bio-Siegel | Staatskommissar |
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