Patentsucherderjenige, der ein Patent angemeldet hat (Patentanmeldung). Er gilt im Verfahren vor dem Patentamt - auch wenn er nicht Erfinder ist - als berechtigt, die Erteilung des Patents zu verlangen, § 4 Patentgesetz. Jedoch kann Berechtigter, dessen Erfindung von Nichtberechtigten angemeldet ist, oder der durch widerrechtliche Entnahme Verletzte vom P. Abtretung des Anspruchs auf Patenterteilung fordern, § 5 Patentgesetz (Patentvindikation).
Weitere Begriffe : Handbremse | Enumerationsprinzip | Lohnnebenkosten |
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