Persönliche Eigenschaftensind alle tatsächlichen und rechtlichen Merkmale und Verhältnisse einer Person, die für ihre Individualisierung, ihren Wert oder ihre Verwendbarkeit für irgendeinen Lebenszweck bedeutsam sind. Bedeutung: bei Geschäftsirrtum über p. Eigenschaft kann der Irrende anfechten, wenn p. E. verkehrswesentlich ist (z.B. Bank stellt neuen Kassierer ein ohne von dessen Vorstrafen wegen Diebstahls etwas zu wissen).
Weitere Begriffe : Persönlichkeit | Auskunftsanspruch der Staatsanwaltschaft | Erfüllbarkeit |
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