Persönliche Entgeltpunkte

Im Sozialrecht :

Rentenberechnung

Faktor für die Höhe des individuellen Rentenanspruchs. Bei der Berechnung werden die Summen der Entgeltpunkte für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und weitere Tatbestände nach § 67 SGB VI berücksichtigt. Damit wird die individuelle Erwerbsbiographie der einzelnen Versicherten abgebildet. Nach den grundsätzlichen Vorschriften über die Entgeltpunkte fließt das Berechnungsergebnis in die Ermittlung der Einzelrente im Rahmen der Rentenformel ein.

Die persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 SGB VI) sind zusammen mit dem aktuellen Rentenwert und dem Rentenartfaktor bestimmend für die Höhe von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 64 SGB VI). Durch die Berücksichtigung der persönlichen Entgeltpunkte wird erreicht, dass die Höhe der Rente entscheidend von den Beitragsleistungen des Versicherten abhängig ist.




Vorheriger Fachbegriff: Persönliche Eigenschaften | Nächster Fachbegriff: persönliche Haftung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen