Personalfirma

ist im Handelsrecht die aus dem Namen des Kaufmanns oder eines oder mehrerer Gesellschafter gebildete Firma im Gegensatz zur Sachfirma.

Firma (1, 2 a).




Vorheriger Fachbegriff: personales Substrat | Nächster Fachbegriff: Personalfolium


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen