Personalrechte

sind Rechte, die mit einer Person (nicht mit einem Grundstück; Realrechte) verbunden sind. Grundstücksrechte.




Vorheriger Fachbegriff: Personalrat, Personalvertretung | Nächster Fachbegriff: Personalstatut


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen