Personalstatut

ist im internationalen Privatrecht die Gesamtheit der eine Person als solche betreffenden Angelegenheiten (z.B. Abstammung, Eheschließung), für die das deutsche internationale Privatrecht an die Staatsangehörigkeit (etwa im Gegensatz zum Wohnsitz) anknüpft. Lit.: Kegel, G./Schurig, K., Internationales Privatrecht, 9. A. 2004

(Heimatrecht): Rechtsordnung, die durch einen einheitlichen Anknüpfungspunkt jener Rechtsfragen berufen wird, welche die persönlichen Rechtsverhältnisse einer natürlichen Person betreffen. Dieses ist im deutschen IPR regelmäßig die Rechtsordnung, auf welche die Staatsangehörigkeit des Betroffenen verweist.

Internationales Privatrecht (1, 2 a, d).




Vorheriger Fachbegriff: Personalrechte | Nächster Fachbegriff: Personalsteuer


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen